Ablauf

Kontaktaufnahme: Am besten erreichen Sie mich dienstags bis freitags telefonisch zwischen 8:35 und 9:00 Uhr, um einen Termin für die Psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren.

In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir, welches Anliegen Sie haben, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, und welche Maßnahmen geeignet sind, um Ihnen zu helfen. Nicht immer ist die Psychotherapie das Mittel der Wahl. Auch z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Kliniken/Tageskliniken oder FachärztInnen für Psychiatrie können die geeignete Anlaufstelle sein. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist wird abgeklärt, ob die Verhaltenstherapie ein passendes Verfahren für Ihre Probleme ist oder ob eine andere Psychotherapieform (z.B. Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte Therapie) bei einem anderen Therapeuten angemessener ist.

Die anschließenden Probatorischen Sitzungen dienen dazu, dass ich als Therapeutin mir ein ausführliches Bild von der Entstehung Ihrer Probleme, den aktuellen Lebensbedingungen und dem biografischen Hintergrund mache. Sie haben in dieser Phase die Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, ob Sie eine Psychotherapie in Angriff nehmen möchten und ob Sie diese bei mir machen möchten. Am Ende der Probatorischen Sitzungen werden die Therapieziele erarbeitet, ein Ausblick auf die Behandlungsschritte gegeben und gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.

praxis psychotherapie ablauf

Meistens wird zunächst ein Antrag auf Kurzzeittherapie gestellt, die 12 oder 24 Therapiesitzungen á 50 Minuten umfasst. Wenn aufgrund der Schwere der Probleme die Therapieziele in dieser Zeit nicht ausreichend erreicht werden konnten, kann ein Umwandlungsantrag auf Langzeittherapie gestellt werden, die insgesamt 60, in Ausnahmefällen auch 80 Sitzungen umfasst.

In einer akuten Krisensituation, in der möglichst schnell eine Behandlung erfolgen soll, kann auch eine Akutbehandlung von 12 Sitzungen á 50 Minuten durchgeführt werden, die der Krankenkasse nur angezeigt und nicht beantragt werden muss.

Kosten:

Ich bin für die Abrechnung von Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen für die Verhaltenstherapie in Einzeltherapie bei Erwachsenen zugelassen.

Die Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn durch die Psychotherapeutin eine Indikation festgestellt wurde, eine Diagnose im Bereich psychischer Erkrankungen vorliegt und in den letzten zwei Jahren keine Psychotherapie erfolgt ist (Sprechstunden, Probatorische Sitzungen und Akutbehandlung dürfen stattgefunden haben).

Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die individuellen Vertragsbedingungen.

Ausführliche Informationen finden Sie auch z.B. in dem Ratgeber „Wege zur Psychotherapie“ der Bundespsychotherapeutenkammer: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/08/bptk_patientenbroschuere_2021.pdf